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§ 1 UStG,Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 77/388/EWG,Fehlender Leistungsaustausch

Ich betreue eine Betriebsgesellschaft (BTG). Diese ist eine Tochtergesellschaft einer Kommune. Es liegt keine umsatzsteuerliche Organschaft vor. Die BTG soll im Auftrag der Kommune ein Stadtfest organisieren. Für diese Ausrichtung kann über die Kommune ein Zuschuss aus Landesmitteln beantragt werden. Diese Zuschüsse werden aber lediglich an die Kommune ausgekehrt, die BTG ist auch nicht antragsberechtigt. Deshalb sollen die Zuschüsse von der Kommune an die BTG weitergeleitet werden. Führt diese Überlassung zu einem umsatzsteuerpflichtigen Entgelt?
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