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Photovoltaikanlage ? Zuordnung,Unternehmensvermögen ? außeruntern. Bereich

Unser Mandant hat ein Einzelunternehmen und erzielt umsatzsteuerpflichtige Einnahmen. Er fällt nicht unter die Kleinunternehmerregelung. Im Jahr 2023 kauft er eine PV-Anlage für seine private Immobilie. Ertragsteuerlich ist die PV-Anlage nicht mehr zu berücksichtigen. Aber wie ist hier die umsatzsteuerliche Regelung? Muss mein Mandant die Einnahmen aus der PV-Anlage der Umsatzsteuer unterwerfen, da er ja über sein Einzelunternehmen umsatzsteuerlicher Unternehmer ist? Oder hat er ein Wahlrecht, indem er bei der Einspeisevergütung auf die USt verzichtet und dann diese Umsätze auch nicht mehr versteuern und erklären muss?
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