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§ 2 UStG,§ 13b UStG,Leistungsempfänger im Organkreis

Hallo zusammen, wir haben im Rahmen einer Umsatzsteuersonderprüfung folgenden Fall: Klassische Betriebsaufpaltung mit ustl. Organschaft. Organträger verpachtet an die Organgesellschaft eine Halle. Die Organgesellschaft führt nachhaltig Bauleistungen aus. Im Prüfungszeitraum wurde nun die Halle neu errichtet und die Firmen haben an den Organträger mit Verweis auf Übergang der Steuerschuldnerschaft abgerechnet. Der zuständige Prüfer ist nun der Ansicht, dass kein § 13b-Fall vorliegt, da der Organträger selbst nicht nachhaltig Bauleistungen erbringt. Es wäre entspr. einem BFH-Urteil (dieses will er mir zukommen lassen) immer der jeweilige Unternehmensteil der Organschaft zu beurteilen. Könnten Sie uns hierzu Ihre Einschätzung zukommen lassen? Besten Dank!
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