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PV-Anlage,Nullsteuersatz,Entnahme

Meine Mandanten haben sich eine PV-Anlage (5KW) im Oktober/November auf ihr EFH bauen lassen. Der Strom wird größtenteils eigengenutzt, der überschießend erzeugte Strom wird ins Netz eingespeist gg. Vergütung vom Energieversorger. Jetzt möchte meine Mandanten - da die Anschaffung der PV-Anlagen ab 2023 ust-frei ist - die USt sich auch zurückholen. Gibt es da eine Möglichkeit?
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