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Organschaft,Wirtschaftliche Eingliederung,Holding

Gesellschafter P und G besitzen jeweils 50 % der Anteile an der PA GmbH und der D GmbH. Zum 31.12.2022 wurde die Anteile der PA GmbH im Rahmen des qualifizierten Anteilstauschs in die D GmbH eingebracht. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte im April 2023. Die PA GmbH ist nunmehr 100%ige Tochtergesellschaft der D GmbH. Die Geschäftsführung besteht sowohl bei der PA GmbH als auch bei der D GmbH aus den natürlichen Personen P und G. Die D GmbH erbringt IT-Dienstleistungen an fremde Dritte und fungiert ab 31.12.2022 zusätzlich als Holding. Die D GmbH erbringt keine wesentlichen Dienstleistungen oder Lieferungen an die PA GmbH. Auch erfolgt keine Vermietung von wesentlichen Betriebsgrundlagen von der D GmbH an die PA GmbH. Die D GmbH erbringt umsatzsteuerpflichtige Dienstleistungen an Dritte. De PA GmbH erbringt umsatzsteuerfreie Dienstleistungen (= Pflegedienstleistungen). Liegt eine umsatzsteuerliche Organschaft vor? Muss eine konsolidierte Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben werden? Falls ja, ab wann? Ab 1/2023 oder ab Eintragung (4/2023)?
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