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Umsatzsteuer,Differenzbesteuerung,Innergemeinschaftlicher Erwerb

Unser Mandant ist Händler für Uhren. Er hat sich mit folgender Frage an uns gerichtet: Ist es möglich, dass er bei Erwerb von einem EU-Unternehmer auf einen innergemeinschaftlichen Erwerb verzichtet, sich die Rechnung mit ausländischer Umsatzsteuer ausstellen lässt und diese Ware anschließend differenzbesteuert verkaufen kann?
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