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Organschaft,organisatorische Eingliederung,Mitarbeiter

Sehr geehrte Damen und Herren, bei meinem Anliegen geht es darum, ob eine Umsatzsteuerliche Organschaft vorliegt. Sachverhalt ist folgender: Unser Mandant ist eine GmbH, 100 %iger Gesellschafter seit 2023 unseres Mandanten ist eine AG. Momentan stellt die AG an unseren Mandanten diverse Rechnungen mit Vorsteuer. Unser Mandant, der Arbeiten für die AG übernimmt und erledigt, stellt ebenfalls Rechnungen mit Umsatzsteuer an die AG. Unser Mandant hat zwei Geschäftsführer. Der 1. Geschäftsführer ist bei unserem Mandanten als Geschäftsführer angestellt und zu 100 % für unseren Mandanten als Geschäftsführer tätig. Der 2. Geschäftsführer ist bei der AG (die 100%iger Gesellschafter ist) als normaler Arbeitnehmer angestellt und übernimmt von seiner gesamten Arbeitsleistung ca. 20-25 % die Geschäftsführertätigkeit bei unserem Mandanten. Die Tätigkeit als Geschäftsführer des 2. Geschäftsführers wird bei unserem Mandanten am Ende vom Jahr von der AG in Rechnung gestellt. Liegt laut oben beschriebenem Sachverhalt eine umsatzsteuerliche Organschaft vor? Vielen Dank im Voraus für die Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen i.A. Viktoria Schmidt Bilanzbuchhalterin Dipl.Kfm.W. Liedke Steuerberatungsgesellschaft mbH Lessingstr. 3, 76135 Karlsruhe Tel.: 0721 /98586-0 - Fax: 0721 / 98586-11 Geschäftsführer: Frank Mall, Christian Mall Handelsregister Mannheim HRB 102610
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