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§ 8 Abs. 1 SGB IV,geringfügig beschäftigt,kurzfristig beschäftigt

Wir haben einen Mandanten, der seinen Sohn als kurzfristig Beschäftigten eingestellt hatte. Er hat immer einen Rahmenvertrag mit ihm abgeschlossen (leider fehlte das Enddatum, also eher einen Vertrag). Nach einem Jahr hörte er auf zu arbeiten, machte 2 Monate Pause und danach bekam er einen neuen Arbeitsvertrag. Das wiederholte sich 5x. Immer 12 Monate arbeiten, 2 Monate Pause, wieder 12 Monate arbeiten. Die 50 bzw. 70 Arbeitstage wurden nie überschritten. Nun meinte die Rentenversicherungsprüferin, dass hier geringfügige Beschäftigungen vorliegen, weil mtl. nie die 450 € bzw. 520 € überschritten wurden. Stimmt das? Geht dann die geringfügige Beschäftigung vor? Und zählt so ein Vertrag auch als "Rahmenvertrag", obwohl keine Enddatum vertraglich festgelegt wurde? Vielen Dank für eine Info.
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