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Umsatzsteuer,Leistungsaustauschverhältnis,Entgelt

Folgender Sachverhalt/Thema: Umsatzsteuer/Umfang Entgelt – Krematorium/Zahngold Ist der „Einbehalt“ des Zahngolds Teil des Entgelts für die Einäscherung? Fall 1: Unser Mandant, das Krematorium, stellt den Angehörigen nach Einäscherung eine Rechnung über 475 € netto zzgl. Umsatzsteuer für die Leistung Einäscherung. Jetzt stellt sich folgendes Problem dar: Einige Verstorbene tragen Zahngold; bei Einäscherung wird dieses Zahngold – teilweise abgesondert – verkauft und der Verkaufserlös gemeinnützigen/karitativen Zwecken gespendet. In die Urne fällt hauptsächlich nur die Asche. Mit den Angehörigen gibt es hierzu auch eine entsprechende Vereinbarung, in dieser lautet es: „Es befinden sich keine Wertsachen an dem Verstorbenen, bzw. diese werden mit eingeäschert und können nicht zurückgegeben werden. Die Angehörigen sind informiert, dass Erlöse aus etwaigen Edelmetallen, die nach der Einäscherung gefunden werden, karitativen Zwecken zugeführt werden.“ Fall 2: Die Thematik Zahngold wurde im Krematorium Ende 2021 geändert. Alle Edelmetalle laufen durch die Aschemühle und fallen in die Urne. Geplant war, dass somit auch kein Zahngold mehr verkauft wird. Im Jahr 2022 gab es jedoch die Besonderheit, dass die Aschemühle einen Defekt hatte und u.a. das Zahngold nicht in die Urne fiel, sondern mit anderen Abfällen (u.a. Ersatz-Gelenken) verwertet wurde. Daraus ergab sich ein unerwartet hoher Erlös aus dem Zahngold, welcher ebenfalls wieder gespendet wurde. Stellt die Verwertung des Zahngolds ein Entgelt des Angehörigen dar, sprich, handelt es sich um ein zusätzliches Entgelt zur Leistung Einäscherung?
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