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Einfuhr,Fiskalvertreter,Einfuhrumsatzsteuer

Unsere Mandantin die (N) GmbH aus Deutschland bestellt Ware aus der Türkei vom türkischen Unternehmer (T). Die Ware wird nach Deutschland zur N GmbH geliefert. Ankunft der Ware ist per Seefracht Rotterdam hier übernimmt ein Fiskalvertreter (F) und anschließend wird die Ware nach Deutschland geliefert. Lieferkonditionen auf der Rechnung ist "DAP". Wie ist die umsatzsteuerlich korrekte Behandlung des Sachverhaltes: Unsere Einschätzung ist derzeit wie folgt: Die Einfuhr wird durch den F in den Niederlanden getätigt sodass F eine ig.Lieferung und N einen ig.Erwerb versteuern muss. Ist diese Auffassung korrekt? Wie würde sich der Sachverhalt ändern wenn der Lieferweg bei gleichen Lieferkonditionen direkt nach Deutschland (Bsp. über Hamburg) oder per Luftfracht (Bsp. Frankfurt) und anschließend weiter zu N erfolgen würde? Wie ändert sich der Sachverhalt wenn die Lieferkonditionen "ex works" wäre? In welchen Fällen handelt es sich um eine Einfuhr der N ? Da der Fiskalvertreter F nur Zwischengeschaltet ist ist ein Reihengeschäft ausgeschlossen ?
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