Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Betrieb kl. Photovoltaikanlage,Stromlieferung als Nebenleistung,Leistungsbeziehungen zw. Ehepartnern

Mein Mandant ist Handelsvertreter und betreibt sein Gewerbe in einer Immobilie, die im Alleinbesitz seiner Ehefrau ist. Die Ehefrau vermietet an ihn und erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Es stellt sich nun die Frage, ob es aus umsatzsteuerlicher Sicht günstiger ist, dass die Ehefrau oder der Ehemann eine Photovoltaikanlage auf dem Gebäude installiert. Die Anlage hat eine Gesamtleistung von unter 30 kW (peak). Sofern die Eintragung ins Marktstammdatenregister erfolgt, sollte der Nullsteuersatz in beiden Variationen zum Ansatz kommen. a) Die Ehefrau installiert Die Ehefrau hat hinsichtlich der Vermietung zur Umsatzsteuer optiert. Ist die Lieferung des Stroms und ggf. Wärme (Wärmepumpe) durch die Vermieterin als Nebenleistung dann ebenfalls steuerpflichtig? b) Der Ehemann installiert Unterliegt der Eigenverbrauch des Stroms im eigenen Gewerbebetrieb der Umsatzsteuer? c) Damit die Ehefrau hinsichtlich der Vermietung zur Umsatzsteuer optieren darf, darf der Ehemann keine Umsätze tätigen, die in nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen? Wirken sich die Umsätze aus der Photovoltaikanlage bzw. der Eigenverbrauch hier in irgendeiner Weise schädlich aus?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen