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§ 15a Abs. 2 UStG,§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 UStG,Vorsteuerkorrektur

Guten Tag, ich erbitte ein Gutachten zu folgenden Sachverhalt: A ist Bauunternehmer und hat ein Grundstück ohne USt gekauft. Er errichtet darauf ein Mehrfamilienhaus mit mehreren Wohneinheiten. Die erste Verwendungsabsicht war ein steuerfreier Verkauf an Privatpersonen. Vorsteuer aus den Baukosten wurde nicht geltend gemacht. A als Unternehmer verkauft einen Teil der Wohnungen an Unternehmer für dessen Unternehmen. Hier tritt §13b UStG in Kraft, Steuerschuldner ist Leistungsempfänger. Der Käufer muss die USt abführen. Fragen: 1. Wie erfolgt die Vorsteuerkorrektur für die Baukosten? Was muss beachtet werden? 2. Werden hier die USt-pflichtigen verkauften Wohneinheiten pro Flächenanteil ins Verhältnis zur Gesamtfläche des Grundstücks und des Mehrfamilienhauses gesetzt oder erfolgt die VSt-Korrektur anhand der Kaufpreisaufteilung? 3. In wieweit können dann allgemeine Kosten des Unternehmens ebenfalls mit einer Vorsteuerkorrektur versehen werden, wenn nun USt-pflichtige Umsätze zu den ansonsten steuerfreien Umsätzen hinzukommen? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Burkhard Küpper
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