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Umsatzsteuer,Organschaft,Beendigung

Der A besitzt ein Einzelunternehmen. Zum Betriebsvermögen des Einzelunternehmens gehört ein Grundstück. Das Grundstück wird von A an eine GmbH vermietet. Der A ist zu 100 % an der GmbH beteiligt. Es handelt sich unstreitig um eine Betriebsaufspaltung und eine umsatzsteuerliche Organschaft. Das Einzelunternehmen wird (ohne Grundstück) am 17.08. rückwirkend zum 01.01. in eine KG eingebracht. Das Grundstück aus dem Einzelunternehmen wird in einem separaten Vorgang, ebenfalls am 17.08., in eine zweite KG eingebracht. Bei dieser Übertragung erfolgt keine steuerliche Rückwirkung. Die Eintragung der KG im Handelsregister erfolgte am 20.10. Die Vermietung des Grundstücks erfolgt weiterhin an die GmbH. Aufgrund der Beteiligungsverhältnisse der KG sind die Voraussetzungen für eine umsatzsteuerliche Organschaft in den neuen Strukturen nicht mehr gegeben. Fragen: Zu welchem Zeitpunkt erfolgt die Beendigung der umsatzsteuerlichen Organschaft? Ist ggf. eine taggenaue Abgrenzung der ehemaligen Innenumsätze vorzunehmen?
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