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PV-Anlage,Unternehmensvermögen,Zuordnung

Ein Ehepaar hat zusammen im Jahr 2020 eine Photovoltaikanlage angeschafft. Erst am 07.01.2022 wurde die Photovoltaikanlage lt. Fragebogen steuerliche Erfassung dem Unternehmensvermögen zugeordnet. Am 8.3.2022 wurde eine USt-VA übermittelt und die Vorsteuer der PV-Anlage geltend gemacht. Die Anlage wird lt. Abrechnung ca. zu 30 % für den privaten Eigenverbrauch genutzt, zu ca. 30 % wird in das Stromnetz eingespeist und ca. 40 % wird für das Gewerbe des Ehemanns genutzt und an den Ehemann berechnet. Das Finanzamt versagt den Vorsteuerabzug mit dem Argument, dass die PV-Anlage nicht rechtzeitig dem Unternehmensvermögen zugeordnet wurde. UStVA werden für 2021 nun aber vom FA angefordert. Jahreserklärung 2020 ist noch nicht erstellt. Frage: Kann das Finanzamt dies? Falls ja: Gibt es ggf. Verfahren BFH/EuGH? Sind nicht zumindest die ca. 70 % (Einspeisung + Nutzung für Dentallabor) zwingendes Unternehmensvermögen und bedürfen keiner Zuordnung?
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