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Organschaft,Eingliederung

Folgender Sachverhalt: A-UG ist an der B-GmbH zu 100 % beteiligt. Der Geschäftsführer der A-UG ist A; die Geschäftsführer der B-GmbH sind A und C (die Stimmrechte sind gleich verteilt). B-GmbH erbringt ab dem 01.01.2023 die Managementleistungen an die A-UG (Erstellung der Rechnungen und Kundenaquise). Liegt eine Organschaft vor?
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