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Umsatzsteuer,Organschaft,Finanzielle Eingliederung

Die X GmbH & Co. KG ist zu 100 % an der Y GmbH & Co. KG beteiligt. Die X GmbH & Co. KG hält zudem 99 % der Anteile an der Komplementär-GmbH der Y GmbH & Co. KG. Fragen: a) Liegt eine umsatzsteuerliche Organschaft vor? b) Würde es an der Sachverhaltsbeurteilung etwas ändern, wenn der Hauptgesellschafter der X GmbH & Co. KG das eine Prozent an der Komplementär-GmbH der Y GmbH & Co. KG hält? c) Gibt es eine Alternative, die umsatzsteuerliche Organschaft zu vermeiden?
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