Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 2 Abs. 1 UStG,A 2.10 UStAE,Unternehmereigenschaft bei Zuschüssen

Eine Strukturentwicklungs GmbH (Gter Landkreis, Stadt u. Gemeinden) erbringt bisher keine Leistungen sondern erhält nur Zuschüsse vom Landkreis. Damit ist sie m. E. nicht zur Vorsteuerabzug berechtigt, weil keine ust-baren Leistungen vorliegen? Jetzt will sie Beratungsleistungen an eine Gter-Gemeinde erbringen. Diese unterliegen 19% USt? Damit müsste anteiliger Vorsteuerabzug aus dem allgemeinen Kosten möglich sein?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen