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Umsatzsteuer,Leistungsaustausch,Vorsteuerabzug

An einer Partnerschaftsgesellschaft sind zwei Rechtsanwälte beteiligt, A und B. Im Gesellschaftsvertrag ist Folgendes geregelt: „(1) Alle Einnahmen aus der Berufstätigkeit der Gesellschafter sind Einnahmen der Gesellschaft. Dies gilt auch für Einnahmen aus einer Tätigkeit für ein Schiedsgericht... Mitgliedschaft in Aufsichts-, Beiräten oder ähnlichen Einrichtungen, soweit der jeweilige persönliche in Anspruch genommene Freibetrag von § 3 Nr. 26 und 26a EStG überschritten ist. Davon ausgenommen sind Einkünfte aus wissenschaftlicher und schriftstellerischer Tätigkeit. (2) Alle durch den Betrieb der Gesellschaft veranlassten Ausgaben sind Betriebsausgaben der Gesellschaft. Dies gilt auch für ... Bewirtungsspesen, die im Verkehr mit Mandanten, Mitarbeitern oder Berufskollegen oder anlässlich von Tagungen oder beruflich bedingten Veranstaltungen (z.B. Akquise oder Netzwerktreffen) entstehen.“ A ist in der Vorstandschaft des Deutschen Anwaltsvereins und bei den Wirtschaftsjunioren tätig. Ziel: Mandanten- und Mitarbeiterakquise, öffentliche Außenwirkung der Kanzlei. Es handelt sich um eingetragene (aber nicht gemeinnützige) Vereine. A hat im Rahmen dieser Tätigkeit Fahrtkosten, Bewirtungskosten und ihm steht eine Aufwandsentschädigung i.H.v. 70 €/Stunde zu. Frage: Auf wen müssen die Eingangsrechnungen (z.B. Zugticket) lauten und wie müssen die Aufwendungen von A an die Vereine in Rechnung gestellt/weiterbelastet werden? Bisher war die Partnerschaftsgesellschaft/A Rechnungsempfänger bzgl. Fahrtkosten/Bewirtung. Die Kosten wurden in der Partnerschaftsgesellschaft als Aufwand behandelt, die Vorsteuer wurde in Abzug gebracht. A/Partnerschaftsgesellschaft hat dann eine Rechnung an den Verein gestellt und die Aufwandsentschädigung + netto Bewirtungs-/Fahrtkosten in Rechnung gestellt, zzgl. 19 % Umsatzsteuer. In der Partnerschaftsgesellschaft wurde dies dann als Einnahme verbucht. Frage: Ist dieses Vorgehen hinsichtlich der Ertrag- und Umsatzsteuer richtig? Vor allem kam die Frage vor dem Hintergrund auf, ob die Partnerschaftsgesellschaft Leistungsempfänger bzgl. der Eingangsrechnungen (Fahrtkosten/Bewirtung) und unsere Abbildung hier korrekt ist.
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