Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 14c,Rechnungsberichtigung,Rückwirkung

Sachverhalt: Ein Architekturbüro hat im Rahmen mehrjähriger Bauvorhaben für Unternehmerauftraggeber regelmäßig Zwischenrechnungen (in einem Fall 12 Teilrechnungen) in der Weise erstellt, dass jeweils die MWSt in voller Höhe auf die bis zum Zeitpunkt der Rechnungsausstellungen berechnet wurde, ohne dass im Abrechnungsteil die bisher bereits offen ausgewiesene MWSt aus den bisher abgerechneten Teilleistungen abgezogen/ausgewiesen wurden. Damit schuldet er gem. § 14 c Abs. 1 UStG die entsprechenden Mehrbeträge. Konkret geht es nun um die Berichtigungsmöglichkeiten und deren Folgen der praktischen Umsetzung im Kontext der Vorschrift des § 17 Abs. 1 UStG. Frage 1: Bedarf es bei der Berichtigung nunmehr einer Berichtigung aller bisher einzeln ausgestellten Zwischenrechnungen (in einem Fall insgesamt 12) unter dem früheren Datum und gleichzeitiger Stornierung der bisher fehlerhaften Rechnung. Oder reicht es aus, nur die Schlussrechnung zu dem jeweiligen Auftrag summarisch zu korrigieren? Frage 2: Kann die Berichtigung der Einzelrechnungen/oder der Schlussrechnung zum damaligen Leistungszeitpunkt erfolgen oder erst mit aktuellem Datum (daraus würden zeitversetzt die unrichtigen MWSt-Ausweise aus alten Jahren verzinslich zurückgefordert und die Berichtigungsbeträge nur im aktuellen VA-Zeitraum berücksichtigt werden können).
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen