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Gaslieferungen,Einheitlichkeit der Leistung,§ 3 UStG

Die A-GmbH besitzt eine Halle und musste hierfür für den Gasverbrauch an den Gasbetreiber Beträge inkl. 7% UST (VoST-Abzug) zahlen. Nun wurde die Halle an einen fremden Dritten vermietet (optiert, 19% UST) und der Gasverbrauch soll dem Mieter extra in Rechnung gestellt werden. Die A-GmbH (und auch der Mieter) ist in der Metallbaubranche tätig und erbringt idR nur 19%ige Umsätze. Muss die A-GmbH den Gasverbrauch mit 7% UST oder mit 19% UST an den Mieter weiterberechnen?
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