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Umsatzsteuer,Entgeltsminderung,Leistungsaustausch

Mein Mandant installiert Klimaanlagen. Hier kommt es häufig zu Schlussrechnungen, bei denen vom Bauherrn auf der Abrechnung gem. Bauvertrag auch sog. Baunebenkosten für Wasser, Strom einbehalten und von der Rechnung meines Mandanten gekürzt werden. Es stellt sich hier nun die Frage, ob es sich hierbei um Erlöskürzungen, also eine Verminderung der Umsatzsteuer, oder um eine Gegenrechnung des Bauherrn handelt, wofür ein Vorsteuerabzug möglich ist. Dies würde in diesem Fall bedeuten, dass mein Mandant für diese abgezogenen Beträge grundsätzlich eine ordnungsgemäße Rechnung benötigen würde, um den Vorsteuerabzug zu erhalten.
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