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Umsatzsteuer,PV-Anlage,Steuersatz

Folgende Situation: Das Unternehmen „X“ verkauft die Module (PV-Anlage) sowie die Zusatzteile an den Käufer (Nichtunternehmer, die die Voraussetzungen für den USt-Satz von 0 % erfüllen). Laut Verkaufsvereinbarung hat der Verkäufer die PV-Anlage auch zu installieren. Mit der Installation beauftragt das Unternehmen „X“ seine Geschäftspartner (Dachdecker „Y“ und Elektriker „Z“). Diese stellen ihre Rechnungen für die Installationsleistungen an X. Die Lieferung und die Installation der PV-Anlagen dauerten über den Zeitraum vom Oktober 2022 bis Juni 2023 an. Die ersten Abschlagsrechnungen erfolgten im Jahr 2022, und zwar mit dem Steuersatz 19 %. Die Lieferung der Module erfolgte im Dezember 2022 und die Inbetriebnahme durch die Subunternehmer erfolgte im Februar 2023. Nun soll die Schlussrechnung erstellt werden. Fragen: Ist die Schlussrechnung mit 0 % Steuersatz zu erstellen? Sind die Abschlagsrechnungen zu korrigieren (von 19 % auf 0 % Steuersatz)?
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