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Steuerpfl. Umsätze,Lieferung o. Entnahme f. unternehmensfremde Zwecke

Sehr geehrte Damen und Herren, unser Mandant ist Unternehmer (Vertrieb von Messgeräten) und möchte eine Photovoltaik-Anlage (unter 30 kW peak) über einen Großhandel erwerben. Direkt nach dem Kauf, möchte unser UN die PV Anlage mit 0% Umsatzsteuer weiter an einen Mitarbeiter (Privatperson) verkaufen. Ein Geldwerter Vorteil entsteht nicht. Der Mitarbeiter soll die PV Anlage komplett bezahlen. Der UN würde die Anlage weiterverkaufen wie er sie eingekauft hat. Es wird davon ausgegangen, dass die Anlage auf oder in der Nähe der Privatwohnung/ Wohngebäudes errichtet werden soll. 1.) Darf der Unternehmer beim Einkauf die Vorsteuer ziehen? Denn die „Ware“ ist ja nicht für sein Unternehmen sondern für den Weiterverkauf (Mitarbeiter/private Person) gedacht. Zumal es sich auch um etwas ganz anderes handelt, als was der Unternehmensgegenstand anzeigt. 2.) Darf der Unternehmer an einen Mitarbeiter die PV Anlage mit 0 % Umsatzsteuer verkaufen? 3.) Dürfte der Unternehmer eine PV Anlage im allgemeinen an Privatpersonen mit 0% Umsatzsteuer verkaufen? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Anja Freudemann
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