Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Schadenersatz,Entgeltsminderung,Lkw-Kartell

Ein Mandant betreibt in der Rechtsform einer GmbH eine Spedition. Unser Mandant hat an der Sammelklage gegen das sog. LKW Kartell sich beteiligt. Die großen europäischen Hersteller von LKW, die Unternehmen MAN, Volvo/Renault, Daimler, Iveco und DAF haben sich nach den Feststellungen der EU-Kommission im Zeitraum zwischen dem 17.01.1997 und dem 18.01.2011 wettbewerbswidrig abgesprochen und koordiniert (LKW-Kartell). Die Absprachen umfassten Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen zu Preisen und Bruttolistenpreiserhöhungen für mittelschwere LKW (6 - 16 Tonnen) und schwere LKW (schwerer 16 Tonnen), sowie den Zeitpunkt der Einführung von neuen missionssenkungstechnologien und die Weitergabe der Kosten für diese Emissionssenkungstechnologien im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Die Hersteller der LKW verfolgten in erster Linie das Ziel, ihre Preise für LKW im EWR zu koordinieren. Im Rahmen eines Vergleichs bei der Sammelklage hat unser Mandant jetzt einen Betrag von ca. 45.000 EUR zugesprochen bekommen. Jetzt stellt sich die Frage, ob es ein nicht steuerbarer Schadensersatz ist oder eine Minderung der Anschaffungskosten der LKWs und damit eine Berichtigung der Vorsteuer nach § 17 UStG. Der Vergleich ist so aufgebaut, dass genau festgelegt ist, wie viel für welchen LKW im Rahmen des Vergleichs gezahlt wird. Wir sind der Meinung, dass es ein nicht steuerbarer Schadensersatz ist.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen