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Portugal,Einfuhrumsatzsteuer,Vorsteuererstattungsverfahren

Ein Mandant (Sitz in DE) hat Waren von den USA nach Portugal liefern lassen. Bei Import nach Portugal musste dortige Einfuhrumsatzsteuer entrichtet werden. Kann die in Portugal gezahlte Einfuhrumsatzsteuer für den Mandanten mit Sitz in DE über das sog. „Vorsteuervergütungsverfahren“ beim BZSt erstattet werden? Oder bleibt hierbei nur der Weg über eine umsatzsteuerliche Registrierung des deutschen Mandanten in Portugal?
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