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Weiterberechnung von Bußgeldern,Durchlaufende Posten,§ 10 Abs. 1 Satz 5 UStG

Firma A überlässt Firma B die Pkws (umsatzsteuerpflichtige sonstige Leistung). Neben dem monatlichen Entgeld für die Überlassung werden auch die Benzinkosten, Parkgebühren etc. (mit Umsatzsteuer) weiterberechnet. Da die Pkws bei der Firma A angemeldet sind, werden auch die Bußgeld-Bescheide der Firma A zugestellt und auch an die Firma B (1:1, ohne Aufschlag) weiterberechnet. Sind die Bußgelder auch mit USt (wie Benzin, Parkgebühr etc.) weiterzuberechnen?
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