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Verkauf bzw. Entnahme,Gegenstand des Anlagevermögens,Steuerpflicht

Mandantin betreibt einen mobilen Imbiss aus einem Verkaufsanhänger heraus. Den Anhänger hat sie unter Verwendung ihrer UST-ID in den Niederlanden ohne Vorsteuer erworben. Dann wurde der Anhänger in Deutschland noch weiter aufgerüstet; Kostenrechnung mit Vorsteuer. Im Falle eines Verkaufes des Anhängers oder Entnahme in das Privatvermögen bei Geschäftsaufgabe, wäre dieser Vorgang mit Umsatzsteuer zu belegen?
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