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§ 17 UStG,§ 10 UStG,Storno zu einer Rechnung

Sachverhalt: Unser Mandant (in D) hat einem Kunden (auch in D) eine Rechnung im Jahr 2020 ausgestellt, die der Kunde auch Anfang 2021 komplett gezahlt hat. Nun hat der Kunde den Auftrag storniert und soll eine Gutschrift über die bezahlte Rechnung erhalten. Frage: Welche Art der Stornierung muss hier erfolgen? Muss eine Storno-Rechnung oder eine Gutschrift oder anderes jetzt im Jahr 2023 gestellt werden?
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