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Umsatzsteuer,Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft,Rechnungsausstellung

Meine Mandantin – Einzelfirma (umsatzsteuerpfl. UN mit Sitz in Dtl.) – hat Ware bei einer Firma aus Österreich bestellt, die eine deutsche Internetadresse hat und mit der österreichischen USt-ID auftritt. Die Waren wurden dann aus Schweden direkt nach Deutschland geliefert. Die Rechnung kommt von der Firma aus Österreich und wurde ohne USt-Ausweis erstellt mit dem Hinweis, es ist ein innergem. Dreiecksgeschäft nach Art. 25 UStG. Wie ist das zu beurteilen? Bei den Lieferbedingungen steht nur „DAP“ und „versandkostenfrei“.
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