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Reiseleistung,Luftverkehrsunternehmer,§ 26 UStG

Sachverhalt: Die A-GmbH mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Deutschland bietet ihren Kunden (Unternehmen und Privatpersonen) folgende Leistungen an: 1. Flüge nach den folgenden Szenarien: Szenario 1: in Deutschland beginnen und im Drittland enden Szenario 2: in Deutschland beginnen und im anderen EU-Mitgliedstaat enden Szenario 3: im Drittland beginnen und in Deutschland enden Szenario 4: im anderen EU-Mitgliedstaat beginnen und in Deutschland enden Szenario 5: im Ausland beginnen und im Ausland enden 2. Flüge (siehe 1.) und zusätzlich weitere Leistungen, die von Dritten erbracht werden, z.B.: – Taxi- und Limousinen-Service zum oder vom Flughafen – Catering für die Fluggäste – Helikopterflüge – Concierge-Leistungen für Fluggäste Mit den Kunden werden Beförderungsrahmenverträge (vgl. Abschn. 26.1 (1) S. 2 2. HS UStAE) geschlossen, die folgende Bestandteile beinhalten: – Vertragsgegenstand: „individuelle Flüge für den Auftraggeber durch die A-GmbH“ – Pflichten (genutztes Flugzeugmodell, möglichst kostengünstige Flüge und Verbindungen) – Pflichten des Auftraggebers – Vergütung und Fälligkeit – Dauer des Vertrags – Schlussbestimmungen Die A-GmbH beauftragt mehrere zertifizierte und kommerzielle Flugunternehmen mit der Durchführung aller Flüge. Die A-GmbH führt selbst keine Flüge durch. Es werden hauptsächlich Flüge an die Kunden verkauft. Die übrigen angebotenen Dienstleistungen werden nur sehr selten in Anspruch genommen. Gegenstand des Unternehmens laut Handelsregisterauszug ist „der Betrieb als Reiseveranstalter insbesondere zur Vermittlung von Geschäftsflügen". Fragen: 1. Wie sind die Leistungen umsatzsteuerlich zu beurteilen? 2. Ist die A-GmbH Luftverkehrsunternehmer gem. Abschn. 26.1 (1) S. 2 2. HS UStAE oder Reiseveranstalter i.S.d. § 25 UStG? 3. Erfolgt eine Besteuerung der Leistungen nach Nr. 1 des Sachverhalts gem. § 26 UStG und eine Besteuerung der Leistungen nach Nr. 2 des Sachverhalts gem. § 25 UStG? Oder erfolgt eine einheitliche umsatzsteuerliche Behandlung aller Leistungen? Wenn ja, welche? 4. Steht der im Sachverhalt aufgeführte Unternehmensgegenstand der Behandlung als Luftverkehrsunternehmer gem. Abschn. 26.1 (1) S. 2 2. HS UStAE entgegen?
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