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Umsatzsteuer,Verein,Umlagen

Ein gemeinnütziger Kleingartenverein beschließt den Neubau der Wasserleitung (Zweckbetrieb) sowie den Austausch der Stromverteilerkästen (wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb). Hierzu wurde im vergangenen Jahr eine Umlage in der Mitgliederversammlung beschlossen von 100 €, davon 70 € für die Wasserleitung und 30 € für die neuen Stromverteilerkästen. Der Verein ist gemeinnützig hinsichtlich der Förderung des Kleingartenwesens. 1. Können Sie mir bitte mitteilen, wie die Einnahmen aus den beiden Umlagen steuerlich zu behandeln sind: Zufluss in den ideellen Bereich? Umsatzsteuer? 2. Die Umlagen werden erst im Folgejahr verbraucht, da der Neubau der Wasserleitung länger dauert. Auf welchem Konto nimmt man die Umlage mit in Folgejahre? Bitte um Angabe mit Rechtsquellen.
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