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Durchlaufende Posten,Rechnung,§ 14c UStG

Guten Tag, unser Mandant (B&W) hat Rechnungen bekommen von einer Firma, die Kosten weiterberechnet. Hier haben sie aufgeteilt in Kosten ohne USt.(z.B. LSt, Gehälter) und Kosten mit USt. So wurden dann auch die Rechnungen geschrieben. Diese sende ich Ihnen als Anlage zu. Meine Frage ist nun ob das so richtig ist dass bei der Weiterberechnung nach USt unterschieden wird oder ob auf alle Leistungen immer die 19% berechnet werden müssen? Vielen Dank.
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