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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Stromlieferung

Unser Mandant (Unternehmer) hat in 2022 durch ein Bauunternehmen zwei Mehrfamilienhäuser gebaut. In diese Häuser wurde je ein Blockheizkraftwerk eingebaut. Der erzeugte Strom bzw. Wärme wird anteilig an die Mieter verrechnet und der Überschuss an die Stadtwerke eingespeist. Wie ist dieser Sachverhalt umsatzsteuerlich zu werten?
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