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Option,§ 14c UStG

Das Gebäude unseres Mandanten fällt unter die Regelung des § 27 Abs. 2 Nr. 3 UStG. Das EG wird an eine Fahrschule vermietet. Das OG wurde bisher ebenfalls an ein vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen vermietet. Nun hat im OG ein Mieterwechsel stattgefunden. Der neue Mieter betreibt eine Versicherungsagentur (nicht vorsteuerabzugsberechtigt). Der Mietvertrag ist brutto ohne Mehrwertsteuerausweis gestellt. Frage: Muss der Vermieter die Umsatzsteuer aus der Bruttomiete lt. Mietvertrag abführen? Könnte der Vermieter nun auf die Option verzichten (§ 15a UStG entfällt)?
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