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Umsatzsteuer,Unternehmereigenschaft,Aufsichtsrat

Aufsichtsratsmitglied rechnet jährlich 40.000 € Stiftungsratsvergütung plus 5.000 €, unglücklicherweise als "variable Vergütung Vorjahr" bezeichnet, ab. Eine Abrechnung nach Stunden, Häufigkeit der Teilnahme an Sitzungen oder anderen Leistungsbezugsgrößen erfolgt nicht. Beide Beträge werden pauschal abgerechnet. Auf die Höhe der Bonusvergütung hat das Aufsichtsratsmitglied, ebenso wie auf die Höhe der Zusatzvergütung, keinen Einfluss. Unsere Frage: Ist die jährlich wiederkehrende Bonuszahlung i.H.v. 5.000 € eine variable Vergütung im i.S.d. UStAE und des BMF-Schreibens vom 29.03.2022, III C 2 – S 7104/19/10001 :005, die somit eine Umsatzsteuerpflicht (da über 10 % der Gesamtvergütung) der gesamten Aufsichtsratsvergütung auslösen bzw. begründen würde? Sind auf Ihre Ausführung(en) sehr gespannt.
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