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Bemessungsgrundlage,Zuschuss,E-Auto

Mdt. Autohaus kauft Vorführwagen, reines Elektrofahrzeug, ein. Es wird aktiviert als Vorführwagen mit EK 24.429,57 € und abgeschrieben. Autohaus bekommt BAFA-Zuschuss in Höhe von 6.000.00 €. Verkauf des Vorführwagens nach 7 Monaten an Kunde mit Rechnung: E-Auto 19.500,00 € + 19 % USt 3.705,00 € gesamt 23.205,00 €. Ist das umsatzsteuerlich so korrekt oder muss die „Weitergabe des Zuschusses“ anders beurteilt werden?
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