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ueWA,Zwangsentnahme,Zuordnung

Unsere Mandantin hat in 2019 ein PKW gekauft, dieser wurde ins Betriebsvermögen aufgenommen, die Vorsteuer wurde in 2019 komplett gezogen. Im Jahr 2021 wurde ein elektronisches Fahrtenbuch geführt, es wurden 100 % private und 0% betriebliche Fahrten mit dem PKW gefahren. Die Kosten wurden betrieblich gebucht und die Vorsteuer wurde auch in 2021 gezogen. Eigentlich ist es ja in diesem Moment notwendiges Privatvermögen, müssen dann nicht alle Kosten wieder raus und ein Privatanteil wird nicht angesetzt? Muss der PKW entnommen werden, aber gibt es dann ein Problem mit §15a UStG ? In 2022 wird der PKW dann verkauft, dieser Vorgang wurde auch verbucht als Erlöse aus Anlagenverkäufe, wurde mit 19% MwSt versteuert. Die Mandantin hatte eine richtige Rechnung über den Verkauf geschrieben. Was machen wir jetzt in 2021? Kann man eventuell die gesamten Kosten inkl. Vorsteuer als private KFZ- Nutzung (Eigenverbrauch) ansetzen?
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