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Umsatzsteuer,Vorsteuerabzug,Unentgeltliche Wertabgabe

Es besteht unstrittig eine Organschaft zwischen dem OT (Familienstiftung) und zehn Reha-Kliniken. Die Reha-Kliniken haben jeweils umsatzsteuerfreie Umsätze von ca. 97 % und 3 % umsatzsteuerpflichtige Umsätze. Im Rahmen der Organschaft haben wir aus der Familienstiftung nun einen anteiligen Vorsteuerabzug in Höhe von 3 % der VoSt. Mitarbeiter, die direkt bei der Familienstiftung angestellt sind, erhalten für private und betriebliche Zwecke einen Pkw gestellt. Bisher wurde kein VoSt.-Abzug für die Pkws vorgenommen. Grundsätzlich würde nun auch für die Anschaffung der Pkws ein VoSt.-Abzug bestehen in Höhe von 3 % der VoSt, ebenso für die lfd. Kosten aus dem Pkw. 1. Frage: Ist die private Nutzung (1 % und 0,03 %) zwingend der USt. zu unterwerfen, oder kann z.B. durch Verzicht auf VoSt.-Abzug die Versteuerung umgangen werden? 2.Frage: Wie sieht es bei einem späteren Verkauf des Fahrzeugs aus, wenn vorher nur ein anteiliger VoSt.-Abzug (hier 3 %) vorgenommen wurde? Unterliegt der Verkauf voll der Umsatzsteuer?
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