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Umsatzsteuer,Leistungsaustausch,Unentgeltliche Wertabgabe

An einer gewerblichen GmbH & Co. KG sind A und B zu je 50 % beteiligt. Dem A wird von der Gesellschaft ein Pkw unentgeltlich zur Nutzung als Firmenwagen überlassen. Private Fahrten sind nicht ausgeschlossen. Ein Fahrtenbuch wird nicht geführt. Meines Erachtens handelt es sich dabei um eine unentgeltliche Wertabgabe, die umsatzsteuerbar und -pflichtig ist. Mangels Fahrtenbuchs erfolgt die steuerliche Behandlung über die 1-%-Regelung. A verwendet den Pkw ferner für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit. Fragen: 1) Ist die umsatzsteuerliche Behandlung aus o.g. Sachverhalt zunächst so zutreffend? 2) Handelt es sich bei den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit um einen umsatzsteuerpflichtigen Leistungsaustausch, für den entsprechend Umsatzsteuer abzuführen ist?
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