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Rechnungsberichtigung,Vorsteuerabzug

Ein Mandant war beim Finanzamt als Gewerbetreibender gemeldet. Er hat Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Dann wurde er – einvernehmlich mit dem bisherigen Auftraggeber – nachträglich bis zum Jahr 2018 rückwirkend als Arbeitnehmer anerkannt. Der Mandant hat die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt. Der Auftraggeber hat Vorsteuer geltend gemacht. Ist eine Berichtigung der Rechnungen mit Rückwirkung möglich? Wie kann dies durchgeführt werden, da der Mandant ja nicht zur Ausstellung von Rechnungen berechtigt ist? Ist Stornierung eine Möglichkeit? Kommt es zur Erstattung der abgeführten Umsatzsteuer? Ist es ratsam, sich zunächst mit dem Finanzamt in Verbindung zu setzen, um den Sachverhalt zu erörtern?
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