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Vereinsbesteuerung,Vier Tätigkeitsbereiche,§ 2 UStG

Sehr geehrte Damen und Herren, wir betreuen einen gemeinnützigen Sportverein. Dieser wird im Momentan als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer geführt. Da einige Feste veranstaltet werden und Essensverkäufe bei den Fussballspielen stattfinden, stellt sich die Frage, ob nur der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb zu den steuerpflichtigen Umsätzen zählt oder auch der Zweckbetrieb. Und welcher Steuersatz angewandt werden muss? Besten Dank & Viele Grüße
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