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Umsatzsteuer,Verein,Option gem. § 9 UStG

Ein Verein will einen Altbau anmieten und diesen für den ideellen Bereich und den Zweckbetrieb nutzen. Der Vermieter möchte nach § 9 UStG bei der Miete zur Umsatzsteuer optieren. Da es sich um einen Altbau handelt, muss die Erzielung von steuerpflichtigen Umsätzen nach § 9 Abs. 2 i.V.m. § 27 Abs. 2 UStG nicht geprüft werden. Es stellt sich jedoch die Frage, ob die Nutzung im ideellen Bereich eine Option nach § 9 Abs. 1 UStG ermöglicht. Hier heißt es, dass der Mieter die Nutzung für sein Unternehmen zusichern muss. Ist nun die Definition als Unternehmen auch für den ideellen Bereich zu sehen, oder wird dies als „außerunternehmerischer Bereich“ betrachtet, der schon zu einer Versagung der Optierung nach § 9 Abs. 1 UStG mit sich bringen würde?
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