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Sollversteuerung rückwirkende Anordnung,Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung,§§ 130,131 AO

Sachverhalt: Freiberufler GbR ist seit Jahren Ist Versteuer bei der USt aber Bilanziert schon immer. Bei einer BP in 2020 wurde die GbR gewerblich eingestuft. Bei der aktuellen Abgabe letzten Monat vom JA 2021 möchte das FA rückwirkend für 2021 die USt nach vereinbarten Entgelten erklärt bekommen, weil Sie gewerblich eingestuft wurden. Kann das FA das rückwirkend die Ist Versteuerung anfordern oder erst für die Zukunft ? Besten Dank MfG
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