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Kleinunternehmer,Grenzen

Meine Mandantin ist in Deutschland als Anwältin tätig, für sie gilt die Kleinunternehmerregelung ohne USt. Nun möchte sie ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen und die Kanzlei in Deutschland weiter beibehalten. Die Umsätze werden auch in den nächsten Jahren unter 22.000 € bleiben. Muss sie nach dem Wegzug mit 19 % USt abrechnen oder bleibt es weiterhin bei Abrechnungen ohne USt? Wäre die Sachlage bei einem Wohnsitzwechsel nach Österreich dieselbe?
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