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Überlassung eines E-Bikes an Arbeitnehmer,umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage,Entgeltumwandlung

Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Mandantin, die X GmbH & Co KG least E-bikes und überlässt diese zur Nutzung an ihre Arbeitnehmer. Das Nutzungsentgelt wird dabei durch eine Entgeltumwandlung generiert. Nun zu meiner Frage: was ist in dieser Konstellation die Bemessungsgrundlage der USt? Kann man mit der 1%-Regelung wie bei Kfz üblich, arbeiten, oder ist die Bemessungsgrundlage bei Entgeltumwandlung anders zu ermitteln? 
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