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Durchlaufende Posten,Spende Hotelgast,§ 10 Abs. 1 UStG

Unser Mandant (eine deutsche GmbH) betreibt ein Hotel in Deutschland. Es soll nun eine Sportstiftung in der Weise unterstützt werden, dass die Gäste wahlweise jeweils 1 € mehr pro Übernachtung zahlen. Der Betrag wird dann vom Hotel an die Stiftung (gemeinnützig) weitergeleitet. Die Stiftung weiß im Moment der Spende nicht, wer spendet. Hier fehlt ihr im Zeitpunkt der Zahlung der Name des Gasts. Die Stiftung hat angekündigt, am Jahresende eine Jahres-Spendenbescheinigung für das Hotel auszustellen. Es stellt sich die Frage, ob der 1 € für unsere Mandanten einen steuerbaren und mit 7 % steuerpflichtigen Umsatz darstellt oder ob es möglich ist, diesen Betrag als durchlaufenden Posten zu behandeln (zum Beispiel, wenn auf der Rechnung „auf Rechnung und im Namen der Stiftung“ angegeben wird). Dass die Stiftung die Spendenbescheinigung an das Hotel ausstellen will, spricht unseres Erachtens gegen einen durchlaufenden Posten.
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