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Einfuhrumsatzsteuer,Steuerschuldner,Zollschuldner

Unser Mandant hat Ware an einen Kunden aus der Schweiz verkauft. Die Rechnung wurde über den Bruttobetrag ohne gesonderten Ausweis der Umsatzsteuer gestellt. Nun hat der Kunde unserem Mandanten die vom Zoll bestätigte Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr zugeschickt und möchte die Umsatzsteuer zurückgezahlt haben. Muss unser Mandant eine um den Umsatzsteuerbetrag verminderte Rechnung bzw. eine Gutschrift über den Umsatzsteuerbetrag schreiben?
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