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Dauerrechnung,Mietvertrag,USt

Mandant hat eine Mietvertag abgeschlossen und stellt dafür Dauerrechnungen aus. Ist meine Annahme richtig, dass die Angabe der Mehrwertsteuer und Angabe aller weiteren nach § 14 IV UStG notwendigen Angaben im Mietvertag und auch in der Dauerrechnung dazu führt, dass die Mehrwertsteuer doppelt ausgewiesen und somit doppelt an das Finanzamt abzuführen ist? Ist eine Angabe im Mietvertrag mit "zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer" ohne Nennung des Steuersatzes und des Steuerbetrag ausreichend, wenn dies in der Dauerrechnung ausgewiesen werden und in der Dauerrechnung der Hinweis aufgenommen wird, dass die Dauerrechnung Bestandteil des Mietvertrags wird? Haben Sie vielen Dank für Ihre Ausführungen.
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