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Entnahme Bestandsanlage JStG 2022,Entnahme bei Einbau eines Batteriespeichers

Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben folgenden Sachverhalt: Mdt hat in 2022 eine PV-Anlage incl. Batteriespeicher (netto 7.700€), Größe 14,85 kwp für gesamt netto 26.700 Euro angeschafft. In 2022 wurde die VoSt gezogen. Die Einspeisung an den Energieversorger erfolgte in 2022 mit 7118 kWh, der Eigenverbrauch ungefähr gleiche kWh = Verhältnis 50 / 50 Frage Ist die Entnahme zum 01.01.2023 möglich, da ein Teil des mit der PV-Anlage erzeugten Stroms in einer Batterie gespeichert wird (BMF Schreiben 27.07.2023: Vereinfachungsgründe)? Abwandlung Wie ist es bei einer Anlage ohne Speicher, die in 2021 angeschafft wurde und der Batteriespeicher in 2022 nachgerüstet wurde? Dank vorab für Ihre Antwort, mit freundlichem Gruß J. Schulz Steuerberaterin
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