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Umsatzsteuer,Reihengeschäft,ZM

Meine Mandantin A erhält eine Eingangsrechnung über div. Artikel von ihrer Lieferantin in Indien I und bezahlt diese. Die Waren sind für die Firma B in Belgien bestimmt. Die Waren wurden von Firma I von Indien aus zur Firma B in Belgien geliefert. Die Lieferung wird von I abgewickelt, ich nehme an unverzollt und unversteuert. Dementsprechend müsste in Belgien E-USt. angefallen und von Firma B bezahlt worden sein (mit Vorsteuerabzug). Meine Mandantin A berechnet nun die Ware an die Firma B in Belgien. Meine Mandantin hat eine deutsche USt-Id.-Nr., die Firma in Belgien eine belgische USt-Id.-Nr. Es erfolgt zu dieser Rechnung keine Warenlieferung, da die Ware ja bereits aus Indien direkt nach Belgien geliefert wurde. Die Firma B in Belgien bezahlt an meine Mandantin. Der Auftrag wurde seitens meiner Mandantin von der Firma in Belgien entgegengenommen und an die Firma in Indien vermittelt, weil meine Mandantin für die Firma in Indien beratend tätig ist, insoweit könnte man es als Auftragsvermittlung bezeichnen. Meine Mandantin A ist eine kleine Firma. Sie ist in Deutschland steuerlich erfasst, hat keine Niederlassungen und keine weiteren USt-Id.-Nummern. Der Warenwert der Lieferung ist relativ gering (unter 10 T€). Eine steuerliche Erfassung in Belgien soll nicht erfolgen. Wie ist die Rechnung meiner Mandantin A an die Firma in Belgien umsatzsteuerlich zu beurteilen? Ist der Betrag mit der ZM zu melden? Und falls ja, als was? Ändert sich die Sachlage, wenn die Bestellung von der Firma in Belgien ausgeht, trotzdem aber die Berechnung von I nach A und von A nach B erfolgt?
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